Nidau Johannes von Sutz, den Graf Rudolf von Neuenburg-Nidau mit Leib und Gut aus den bisherigen Dienstbarkeitspflichten entlassen hat, gelobt, kein anderes Burgrecht und keine andere Verbindung einzugehen und auf erfolgte Mahnung hin binnen vierzehn Tagen wieder in das Herrschaftsgebiet des Grafe

Archivplan-Kontext


Signatur:Nidau
Fach (Urkunden):Nidau
Entstehungszeitraum:07.03.1367
Titel:Johannes von Sutz, den Graf Rudolf von Neuenburg-Nidau mit Leib und Gut aus den bisherigen Dienstbarkeitspflichten entlassen hat, gelobt, kein anderes Burgrecht und keine andere Verbindung einzugehen und auf erfolgte Mahnung hin binnen vierzehn Tagen wieder in das Herrschaftsgebiet des Grafen zu ziehen.
Siegler:Johannes von Sutz (f.) / Abt von Gottstatt (f.) / Johannes Sachs von Deitingen, Ritter (II) / Hermann, Kirchherr zu Walperswil (f.) / Hugo von Falkenstein, Edelknecht (f.) / Hartmann von Spins, Edelknecht (II)
Druckstelle:Fontes 9, 24, 30
Archivalienart:Urkunde
 

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