Nidau Ritter Henmann von Grünenberg nimmt den Zehnten zu Jens, der von ihm zu Mannlehen geht, vom Edlen Rudolf von Schüpfen auf und überträgt ihn an Rudolf von Schüpfen und an dessen Schwager, den Ritter Konrad von Burgistein, sowie an die Edelknechte Walter von Erlach und Berchtold und Hesso von

Archivplan-Kontext


Signatur:Nidau
Fach (Urkunden):Nidau
Entstehungszeitraum:18.04.1387
Titel:Ritter Henmann von Grünenberg nimmt den Zehnten zu Jens, der von ihm zu Mannlehen geht, vom Edlen Rudolf von Schüpfen auf und überträgt ihn an Rudolf von Schüpfen und an dessen Schwager, den Ritter Konrad von Burgistein, sowie an die Edelknechte Walter von Erlach und Berchtold und Hesso von Ersigen zu gemeinsamem Mannlehen. In einem Nachtrag zur obigen Urkunde ermächtigt Hemmann von Grünenberg die Belehnten, auch Amphalisa von Burgistein, die Gattin des Rudolf von Schüpfen, als gleichberechtigte Nutzniesserin des Mannlehens in ihren Kreis aufzunehmen (Fontes 10, S. 420, Nr. 924).
Siegler:Henmann von Grünenberg, Ritter (II)
Druckstelle:Fontes 10, 419, 923
Archivalienart:Urkunde
 

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