Nidau Johannes von Muleren, Burger zu Bern, Obmann des Schiedsgerichts im Streit zwischen Bern und Freiburg um den Inselgau, entscheidet nach den ungleichen Befunden der bernischen und freiburgischen Schiedsrichter, dass Bern den "Inselgau" besitzen soll, sofern es vor dem Schiedsgericht sicher na

Archivplan-Kontext


Signatur:Nidau
Fach (Urkunden):Nidau
Entstehungszeitraum:07.09.1396
Titel:Johannes von Muleren, Burger zu Bern, Obmann des Schiedsgerichts im Streit zwischen Bern und Freiburg um den Inselgau, entscheidet nach den ungleichen Befunden der bernischen und freiburgischen Schiedsrichter, dass Bern den "Inselgau" besitzen soll, sofern es vor dem Schiedsgericht sicher nachweisen könne, dass Freiburg seinerzeit (1388) die Leute des Inselgaus zugunsten der Herrschaft Österreich und des Herrn von Concy aus der Eides- und Gehorsamspflicht gegen die Saanestadt entlassen habe.
Siegler:Johannes von Muleren (II)
Archivalienart:Urkunde
 

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