Nidau Schultheiss und Rat zu Bern bestätigen dem Kloster Gottstatt den Besitz und die Nutzung eines Giessens, genannt "im Holtzhus", und auch die Ausrichtung eines Jahrzeitzinses von 4 Schillingen ab einem Garten vor dem oberen Tor zu Büren durch den Schultheissen zu Büren., 1470.04.30 (Archiveinh

Archivplan-Kontext


Signatur:Nidau
Fach (Urkunden):Nidau
Entstehungszeitraum:30.04.1470
Titel:Schultheiss und Rat zu Bern bestätigen dem Kloster Gottstatt den Besitz und die Nutzung eines Giessens, genannt "im Holtzhus", und auch die Ausrichtung eines Jahrzeitzinses von 4 Schillingen ab einem Garten vor dem oberen Tor zu Büren durch den Schultheissen zu Büren.
Siegler:Stadt Bern (I)
Archivalienart:Urkunde
 

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