Nidau Das Gericht zu Ins anerkennt und schützt das Recht des Klosters Gottstatt auf einen jährlichen Zins von 15 Schilling Pfennigen oder 6 Bernplappart ab der "Blöwe" (Bläue) zu Brüttelen., 1480.05.06 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext


Signatur:Nidau
Fach (Urkunden):Nidau
Entstehungszeitraum:06.05.1480
Titel:Das Gericht zu Ins anerkennt und schützt das Recht des Klosters Gottstatt auf einen jährlichen Zins von 15 Schilling Pfennigen oder 6 Bernplappart ab der "Blöwe" (Bläue) zu Brüttelen.
Siegler:Thüring von Ballmoos, Vogt zu Erlach (II)
Archivalienart:Urkunde
 

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