Nidau Das Kloster Gottstatt und die Stadt Nidau treffen eine Übereinkunft betr. das Kollaturrecht zu Nidau. Der Stadt wird ein Wahl- und Vorschlagsrecht für ihren Kirchherrn zugestanden; der Abt zu Gottstatt soll den Vorgeschlagenen dem Bischof von Lausanne präsentieren. Dem jeweiligen neugewählte

Archivplan-Kontext


Signatur:Nidau
Fach (Urkunden):Nidau
Entstehungszeitraum:04.06.1482
Titel:Das Kloster Gottstatt und die Stadt Nidau treffen eine Übereinkunft betr. das Kollaturrecht zu Nidau. Der Stadt wird ein Wahl- und Vorschlagsrecht für ihren Kirchherrn zugestanden; der Abt zu Gottstatt soll den Vorgeschlagenen dem Bischof von Lausanne präsentieren. Dem jeweiligen neugewählten Kirchherrn werden gewisse Abgaben und Verpflichtungen gegen das Kloster Gottstatt und den Kirchherrn zu Bürglen auferlegt.
Siegler:Stadt Bern (II) / Abt zu Gottstatt (II) / Konvent zu Gottstatt (II) / Stadt Nidau (III)
Archivalienart:Urkunde
 

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