Nidau Burgermeister, Rat und Gemeinde zu Nidau verpflichten sich, die Leute aus der Herrschaft Nidau, denen die Stadt Bern den Loskauf von Leibeigenschaft und jährlicher Steuer gestattet hat, bei der Aufnahme in das Nidauer Burgrecht nur mit dem gewöhnlichen Udelzins und mit Fuhrungen für Brunnen,

Archivplan-Kontext


Signatur:Nidau
Fach (Urkunden):Nidau
Entstehungszeitraum:08.01.1484
Titel:Burgermeister, Rat und Gemeinde zu Nidau verpflichten sich, die Leute aus der Herrschaft Nidau, denen die Stadt Bern den Loskauf von Leibeigenschaft und jährlicher Steuer gestattet hat, bei der Aufnahme in das Nidauer Burgrecht nur mit dem gewöhnlichen Udelzins und mit Fuhrungen für Brunnen, Brücken und dergleichen, nicht aber mit irgendwelchen Steuern und Abgaben, zu belasten. Die Rechte der Stadt Bern auf Dienste, Tagwen, Reisen, Steuern und Tellen von diesen Leuten werden vorbehalten.
Siegler:Stadt Nidau (f.)
Archivalienart:Urkunde
 

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