Nidau Schultheiss und Rat zu Bern entscheiden als Schiedsrichter, dass das Kloster Gottstatt bei seinen Zehntrechten zu Safnern geschützt sein soll; den Leuten von Safnern werden dagegen ihre hergebrachten Rechte an Allmend, Wald, Wun und Weide bestätigt., 1503.02.14 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext


Signatur:Nidau
Fach (Urkunden):Nidau
Entstehungszeitraum:14.02.1503
Titel:Schultheiss und Rat zu Bern entscheiden als Schiedsrichter, dass das Kloster Gottstatt bei seinen Zehntrechten zu Safnern geschützt sein soll; den Leuten von Safnern werden dagegen ihre hergebrachten Rechte an Allmend, Wald, Wun und Weide bestätigt.
Siegler:Stadt Bern (I)
Archivalienart:Urkunde
 

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