Nidau Das Gericht zu Nidau erkennt, dass für den Bodenzins, welcher der St. Marien-Magdalenenkaplanei des St. Ursenstifts in Solothurn ab zwei Schupposen zu Schwadernau zusteht, ein Trager eintreten soll, der den Zins dem Berechtigten unentgeltlich eine Meile weit entgegenzubringen hat., 1506.06.0

Archivplan-Kontext


Signatur:Nidau
Fach (Urkunden):Nidau
Entstehungszeitraum:01.06.1506
Titel:Das Gericht zu Nidau erkennt, dass für den Bodenzins, welcher der St. Marien-Magdalenenkaplanei des St. Ursenstifts in Solothurn ab zwei Schupposen zu Schwadernau zusteht, ein Trager eintreten soll, der den Zins dem Berechtigten unentgeltlich eine Meile weit entgegenzubringen hat.
Siegler:Michel (Michael) Uttinger, Vogt zu Nidau (I)
Archivalienart:Urkunde
 

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