Nidau Das Gericht zu Biel erklärt das Kloster Gottstatt befugt, für einen seit sieben Jahren nicht mehr entrichteten jährlichen Zins von 1/2 Saum Weines ab einem Rebstück hinter Jakob Müllers Mühle, das Petermann (Peter) von Grissach, des Rats zu Neuenstadt, innehat, auf dieses zum Pfand gesetzte

Archivplan-Kontext


Signatur:Nidau
Fach (Urkunden):Nidau
Entstehungszeitraum:31.08.1517
Titel:Das Gericht zu Biel erklärt das Kloster Gottstatt befugt, für einen seit sieben Jahren nicht mehr entrichteten jährlichen Zins von 1/2 Saum Weines ab einem Rebstück hinter Jakob Müllers Mühle, das Petermann (Peter) von Grissach, des Rats zu Neuenstadt, innehat, auf dieses zum Pfand gesetzte Grundstück zu greifen.
Siegler:Valerius Goeuffe (Göuffi), Alt-Venner zu Biel (I)
Archivalienart:Urkunde
 

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