Oberhasle Das Landgericht zu Hasle - unter dem Vorsitz von Anton Gugla, Venner zu Bern - erkennt, dass Cueni (Konrad) Appenzeller, genannt Schmidiner, wegen nicht näher bezeichneten Vergehen mit dem Schwert gerichtet und sein Gut - unter Vorbehalt allfälliger Gläubigeransprüche - der Obrigkeit in

Archivplan-Kontext


Signatur:Oberhasle
Fach (Urkunden):Oberhasle
Entstehungszeitraum:29.10.1429
Titel:Das Landgericht zu Hasle - unter dem Vorsitz von Anton Gugla, Venner zu Bern - erkennt, dass Cueni (Konrad) Appenzeller, genannt Schmidiner, wegen nicht näher bezeichneten Vergehen mit dem Schwert gerichtet und sein Gut - unter Vorbehalt allfälliger Gläubigeransprüche - der Obrigkeit in Bern verfallen sein soll.
Siegler:Anton Gugla, Venner zu Bern (I)
Archivalienart:Urkunde
 

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