Oberhasle Augustin von Weissenfluh, Ammann zu Hasle, bekennt, von der Obrigkeit in Bern das Haus mit anstossender Matte, das bisher die bernischen Amtleute zu Hasle innegehabt hatten - (zuletzt hatte es Schreiber Lütold (Leuthold) innegehabt) - für 12 Pfund jährlichen Zinses zu Erblehen empfangen

Archivplan-Kontext


Signatur:Oberhasle
Fach (Urkunden):Oberhasle
Entstehungszeitraum:14.01.1529
Titel:Augustin von Weissenfluh, Ammann zu Hasle, bekennt, von der Obrigkeit in Bern das Haus mit anstossender Matte, das bisher die bernischen Amtleute zu Hasle innegehabt hatten - (zuletzt hatte es Schreiber Lütold (Leuthold) innegehabt) - für 12 Pfund jährlichen Zinses zu Erblehen empfangen zu haben. Augustin von Weissenfluh darf das Lehen ohne Zustimmung der Obrigkeit nicht verändern und vertauschen, und wenn die Obrigkeit in Hasle einen Ammann aus der Stadt Bern einsetzen sollte, so müssen ihr Haus und Matte auf Begehr wieder zuhanden gestellt werden. Vgl. Steck & Tobler, Aktensammlung zur Geschichte der Berner Reformation, Nr. 2101, S. 944
Siegler:Augustin von Weissenfluh, Ammann zu Hasle (I)
Archivalienart:Urkunde
 

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