Oberhasle Das Gericht zu Meiringen erkennt, dass die Inhaber der Mühlen am Hasleberg (Hasliberg) und in den Talschaften ausserhalb dem Flecken und der Genossame von Meiringen gehalten sind, den Bodenzins von 1 Gulden, den M.G.H. zu Bern auf alle Mühlen in der Landschaft Hasle gelegt haben, zu entr

Archivplan-Kontext


Signatur:Oberhasle
Fach (Urkunden):Oberhasle
Entstehungszeitraum:31.05.1644
Titel:Das Gericht zu Meiringen erkennt, dass die Inhaber der Mühlen am Hasleberg (Hasliberg) und in den Talschaften ausserhalb dem Flecken und der Genossame von Meiringen gehalten sind, den Bodenzins von 1 Gulden, den M.G.H. zu Bern auf alle Mühlen in der Landschaft Hasle gelegt haben, zu entrichten, es sei denn, dass sie von M.G.H. Nachlass erlangen können.
Siegler:Joachim Anderegg, Landsvenner zu Hasle (I)
Archivalienart:Urkunde
 

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