Oberhasle Die Landschaft Oberhasle anerkennt das Recht des Staates auf die "Badmatte" bei Willigen und verpflichtet sich, dieselbe nötigenfalls dem Staat wieder zuhanden zu stellen und dafür dem Staat einstweilen einen jährlichen Zins von Fr. 125.-- zu entrichten., 1816.11.03 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext


Signatur:Oberhasle
Fach (Urkunden):Oberhasle
Entstehungszeitraum:03.11.1816
Titel:Die Landschaft Oberhasle anerkennt das Recht des Staates auf die "Badmatte" bei Willigen und verpflichtet sich, dieselbe nötigenfalls dem Staat wieder zuhanden zu stellen und dafür dem Staat einstweilen einen jährlichen Zins von Fr. 125.-- zu entrichten.
Archivalienart:Urkunde
 

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