Oberhasle Klaus (Niklaus) an der Furen, Landammann zu Hasle, urkundet, dass vor dem Gericht zu Meiringen die Leute der Genossame von Brügg, Winkel und Unterstock genugsame Kundschaft beigebracht haben für ihr Weideanteilrecht im Gental und für eine Staffelstatt auf der "Söle-Fluh" (bei Innertkirch

Archivplan-Kontext


Signatur:Oberhasle
Fach (Urkunden):Oberhasle
Entstehungszeitraum:24.05.1377
Titel:Klaus (Niklaus) an der Furen, Landammann zu Hasle, urkundet, dass vor dem Gericht zu Meiringen die Leute der Genossame von Brügg, Winkel und Unterstock genugsame Kundschaft beigebracht haben für ihr Weideanteilrecht im Gental und für eine Staffelstatt auf der "Söle-Fluh" (bei Innertkirchen).
Druckstelle:Fontes 9, 540, 1121
Bemerkungen:Abschrift, 19. Jahrhundert (Original im Archiv der Gemeinde im Grund)
Archivalienart:Urkunde
 

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