Schwarzenburg Vogt, Venner und gemeine Landleute der Herrschaft Grasburg erläutern die Anwendung des bernischen Stadtrechts in der Herrschaft Grasburg in Bezug auf das Pfändungsrecht und Pfändungsverfahren. Datierung: s. d. (1455 - 1485) Die Erläuterung ist undatiert. Das Jahr 1455 als "terminus p

Archivplan-Kontext


Signatur:Schwarzenburg
Fach (Urkunden):Schwarzenburg
Entstehungszeitraum:1455
Zeitraum 2:1485
Titel:Vogt, Venner und gemeine Landleute der Herrschaft Grasburg erläutern die Anwendung des bernischen Stadtrechts in der Herrschaft Grasburg in Bezug auf das Pfändungsrecht und Pfändungsverfahren. Datierung: s. d. (1455 - 1485) Die Erläuterung ist undatiert. Das Jahr 1455 als "terminus post quem" ergibt sich aus der Berufung auf den Landbrief (vom 15.10.1455) auf Seite 1. 1485 ist als" terminus ante quem" wegen der Erwähnung des Propstes (recte Priors) zu Rüeggisberg auf Seite 8. Am 20.02.1485 wurde das Priorat Rüeggisberg aufgehoben und seine Besitzungen dem St. Vinzenzenstift (St. Vinzenzstift) zu Bern übergeben.
Archivalienart:Urkunde
 

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