Seftigen 29.04.1644 Ein Schiedsgericht verurteilt den Christen (Christian) Rüfenacht ab dem Belpberg wegen versuchter Aufwiegelung der Untertanen gegen den Twingherrn zu Belp zur Abbitte, zu einer Busse von 500 Kronen und zur Tragung der Gerichtskosten. 21.01.1648 Ein Schiedsgericht, bestehend aus

Archivplan-Kontext


Signatur:Seftigen
Fach (Urkunden):Seftigen
Entstehungszeitraum:29.04.1644
Zeitraum 2:21.01.1648
Titel:29.04.1644 Ein Schiedsgericht verurteilt den Christen (Christian) Rüfenacht ab dem Belpberg wegen versuchter Aufwiegelung der Untertanen gegen den Twingherrn zu Belp zur Abbitte, zu einer Busse von 500 Kronen und zur Tragung der Gerichtskosten. 21.01.1648 Ein Schiedsgericht, bestehend aus drei Ratsherren aus Bern, bestätigt den Spruch vom 29.04.1644, der aber in den Ausdrücken etwas gemildert neu geschrieben wird, verurteilt dazu den Rüfenacht wegen seines langen hartnäckigen Trölens gegen den ersten Spruch zu einer Entschädigung von 300 Kronen an den Twingherrn und zur Begleichung der Schiedsgerichtkosten. Pergamentlibell, dazu eine Kopie auf Papier
Siegler:Felix Schöni, Venner zu Bern (I) / Johann Rudolf Willading, Venner zu Bern (I) / Franz Güder, Alt-Welsch-Seckelmeister (I)
Archivalienart:Urkunde
 

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