Seftigen Der Rat zu Bern erkennt nach verhörter Kundschaft, dass Petermann (Peter) von Büren, Burger zu Bern, als Besitzer von Matten zu Belp auch gehalten sei, an einen Graben, den Petermann (Peter) von Wabern und Hans (Johann) Gruber, Twingherren zu Belp, zu gemeinem Nutzen erstellt haben, einen

Archivplan-Kontext


Signatur:Seftigen
Fach (Urkunden):Seftigen
Entstehungszeitraum:13.08.1431
Titel:Der Rat zu Bern erkennt nach verhörter Kundschaft, dass Petermann (Peter) von Büren, Burger zu Bern, als Besitzer von Matten zu Belp auch gehalten sei, an einen Graben, den Petermann (Peter) von Wabern und Hans (Johann) Gruber, Twingherren zu Belp, zu gemeinem Nutzen erstellt haben, einen angemessenen Beitrag zu leisten.
Siegler:Rudolf Hofmeister, Schultheiss zu Bern (II)
Archivalienart:Urkunde
 

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