Seftigen Revers von Niklaus Grimm und Hieronymus Saler, beide des Kleinen Rats zu Solothurn, gegen M.G.H. zu Bern um die Belehnung mit dem halben Teil der hohen Gerichte und dem vierten Teil des Zehntens zu Wattenwil als Mannlehen und betr. ihre Pflichten als Inhaber der halben Burg und Herrschaft

Archivplan-Kontext


Signatur:Seftigen
Fach (Urkunden):Seftigen
Entstehungszeitraum:21.11.1605
Titel:Revers von Niklaus Grimm und Hieronymus Saler, beide des Kleinen Rats zu Solothurn, gegen M.G.H. zu Bern um die Belehnung mit dem halben Teil der hohen Gerichte und dem vierten Teil des Zehntens zu Wattenwil als Mannlehen und betr. ihre Pflichten als Inhaber der halben Burg und Herrschaft Burgistein.
Siegler:Niklaus Grimm, des Kleinen Rats zu Solothurn (I) / Hieronymus Saler, des Kleinen Rats zu Solothurn (I)
Archivalienart:Urkunde
 

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