Seftigen Das Stadtgericht von Bern, als Schiedsgericht, verurteilt den Hans (Johann) Balsiger, Müller und gew. Ammann zu Belp, wegen despektierlicher und ehrenrühriger Reden gegen Johann Rudolf Stürler, Twingherrn zu Belp, zum Widerruf, zu vier Tagen Gefängnis und zur Abtragung der Gerichtskosten.

Archivplan-Kontext


Signatur:Seftigen
Fach (Urkunden):Seftigen
Entstehungszeitraum:03.08.1640
Zeitraum 2:15.08.1640
Titel:Das Stadtgericht von Bern, als Schiedsgericht, verurteilt den Hans (Johann) Balsiger, Müller und gew. Ammann zu Belp, wegen despektierlicher und ehrenrühriger Reden gegen Johann Rudolf Stürler, Twingherrn zu Belp, zum Widerruf, zu vier Tagen Gefängnis und zur Abtragung der Gerichtskosten. Mit Bestätigung durch M.G.H. vom 15.08.1640 Datierung: 03.08.1640/13.08.1640 und 15.08.1640/25.08.1640
Siegler:Stadt Bern (I) / David von Büren, Grossweibel zu Bern (I)
Archivalienart:Urkunde
 

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