Seftigen Die Gemeinde Wattenwil übergibt die hohe und niedere Gerichtsbarkeit und einen Viertel des Kornzehntens zu Wattenwil, die sie von ihrem letzten Twingherrn erworben hat, für 1'000 Pfund und gegen Befreiung vom Heuzehnten (ans Interlakenhaus und an den Mushafen) an M.G.H. zu Bern. Datierung

Archivplan-Kontext


Signatur:Seftigen
Fach (Urkunden):Seftigen
Entstehungszeitraum:27.01.1642
Zeitraum 2:06.02.1642
Titel:Die Gemeinde Wattenwil übergibt die hohe und niedere Gerichtsbarkeit und einen Viertel des Kornzehntens zu Wattenwil, die sie von ihrem letzten Twingherrn erworben hat, für 1'000 Pfund und gegen Befreiung vom Heuzehnten (ans Interlakenhaus und an den Mushafen) an M.G.H. zu Bern. Datierung: 27.01.1642 / 06.02.1642
Siegler:Anton von Graffenried, Venner zu Bern (I)
Archivalienart:Urkunde
 

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