Seftigen Der Kleine Rat des Kantons Bern entscheidet, dass das den beiden Gemeinden Kirchdorf und Mühledorf gehörende Land zwischen den beiden "Müschen" zehntfrei sei. Kopie des entsprechenden Schreibens an den Oberamtmann von Seftigen Beilage: Zuschrift der Kanzlei an den Finanzrat, 1806.06.11 (A

Archivplan-Kontext


Signatur:Seftigen
Fach (Urkunden):Seftigen
Entstehungszeitraum:11.06.1806
Titel:Der Kleine Rat des Kantons Bern entscheidet, dass das den beiden Gemeinden Kirchdorf und Mühledorf gehörende Land zwischen den beiden "Müschen" zehntfrei sei. Kopie des entsprechenden Schreibens an den Oberamtmann von Seftigen Beilage: Zuschrift der Kanzlei an den Finanzrat
Archivalienart:Urkunde
 

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