Seftigen Verbot Der Staat Bern (Oberamtmann von Graffenried von Seftigen) lässt das Anlegen eines Karrweges durch das "Pfrundgut" in Zimmerwald zur Winterszeit bei einer Busse von Fr. 10.-- verbieten., 1810.11.23 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext


Signatur:Seftigen
Fach (Urkunden):Seftigen
Entstehungszeitraum:23.11.1810
Titel:Verbot Der Staat Bern (Oberamtmann von Graffenried von Seftigen) lässt das Anlegen eines Karrweges durch das "Pfrundgut" in Zimmerwald zur Winterszeit bei einer Busse von Fr. 10.-- verbieten.
Archivalienart:Urkunde
 

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