Seftigen Kantonnementsvertrag Die Berganteilhaber am "Oberen Gurnigelberg" verzichten auf alles Eigentum und jede Nutzung ausserhalb der Marchlinien gegen die staatlichen Waldungen, wogegen der Staat Bern die Weid- und Waldabschnitte innerhalb der genannten Marche als freies Eigentum der Bergantei

Archivplan-Kontext


Signatur:Seftigen
Fach (Urkunden):Seftigen
Entstehungszeitraum:14.09.1848
Zeitraum 2:16.12.1848
Titel:Kantonnementsvertrag Die Berganteilhaber am "Oberen Gurnigelberg" verzichten auf alles Eigentum und jede Nutzung ausserhalb der Marchlinien gegen die staatlichen Waldungen, wogegen der Staat Bern die Weid- und Waldabschnitte innerhalb der genannten Marche als freies Eigentum der Berganteilhaber anerkennt.
Archivalienart:Urkunde
 

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