Seftigen Verbot Der Staat Bern lässt die "Pfrundliegenschaft" in Gurzelen gegen jedes unbefugte Betreten und Befahren und gegen jede Besitzesstörung mit Verbot belegen, bei Busse von Fr. 5.-- bis Fr. 20.--., 1860.07.05 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext


Signatur:Seftigen
Fach (Urkunden):Seftigen
Entstehungszeitraum:05.07.1860
Titel:Verbot Der Staat Bern lässt die "Pfrundliegenschaft" in Gurzelen gegen jedes unbefugte Betreten und Befahren und gegen jede Besitzesstörung mit Verbot belegen, bei Busse von Fr. 5.-- bis Fr. 20.--.
Archivalienart:Urkunde
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:http://stabe.query.scope.ch/detail.aspx?ID=58192
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Bestellkorbkeine Einträge|Anmelden|de en fr

Online-Inventar des Staatsarchivs des Kantons BernStartseite

Kanton Bern Startseite

© Staatskanzlei des Kantons Bern