Seftigen Verbot Der Staat Bern lässt die "Pfrundliegenschaft" Thurnen gegen jedes unbefugte Betreten und Weiden und gegen jede Beschädigung mit Verbot belegen, bei Busse von Fr. 5.-- bis Fr. 50.--., 1861.11.04 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext


Signatur:Seftigen
Fach (Urkunden):Seftigen
Entstehungszeitraum:04.11.1861
Titel:Verbot Der Staat Bern lässt die "Pfrundliegenschaft" Thurnen gegen jedes unbefugte Betreten und Weiden und gegen jede Beschädigung mit Verbot belegen, bei Busse von Fr. 5.-- bis Fr. 50.--.
Archivalienart:Urkunde
 

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