Seftigen Übereinkunft Der Staat Bern überlässt der Kirchgemeinde Gurzelen das Chor der Kirche in Gurzelen zu Eigentum und bezahlt ihr eine Entschädigung von Fr. 1'500.-- für die Übernahme der Unterhaltspflicht., 1883.12.29 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext


Signatur:Seftigen
Fach (Urkunden):Seftigen
Entstehungszeitraum:29.12.1883
Titel:Übereinkunft Der Staat Bern überlässt der Kirchgemeinde Gurzelen das Chor der Kirche in Gurzelen zu Eigentum und bezahlt ihr eine Entschädigung von Fr. 1'500.-- für die Übernahme der Unterhaltspflicht.
Archivalienart:Urkunde
 

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