Seftigen Übereinkunft Der Staat Bern überlässt der Kirchgemeinde Gerzensee das Chor der Kirche in Gerzensee zu Eigentum und bezahlt ihr eine Entschädigung von Fr. 1'500.-- für die Übernahme der Unterhaltspflicht., 1893.09.01 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext


Signatur:Seftigen
Fach (Urkunden):Seftigen
Entstehungszeitraum:01.09.1893
Zeitraum 2:07.09.1893
Titel:Übereinkunft Der Staat Bern überlässt der Kirchgemeinde Gerzensee das Chor der Kirche in Gerzensee zu Eigentum und bezahlt ihr eine Entschädigung von Fr. 1'500.-- für die Übernahme der Unterhaltspflicht.
Archivalienart:Urkunde
 

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