Seftigen Dienstbarkeitsvertrag (Wasserdurchleitungsrecht) Der Staat Bern räumt der Einwohnergemeinde Belp das Recht ein, die Wasserleitung des Schulhauses durch den "Schlossbaumgarten" zu führen., 1904.03.04 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext


Signatur:Seftigen
Fach (Urkunden):Seftigen
Entstehungszeitraum:04.03.1904
Titel:Dienstbarkeitsvertrag (Wasserdurchleitungsrecht) Der Staat Bern räumt der Einwohnergemeinde Belp das Recht ein, die Wasserleitung des Schulhauses durch den "Schlossbaumgarten" zu führen.
Archivalienart:Urkunde
 

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