Seftigen Dienstbarkeitsvertrag (Fusswegrecht, Fahrwegrecht) Johann Stucki, Gutsbesitzer, im Lohn zu Kehrsatz, räumt dem Staat Bern zugunsten des Erziehungsheims ("Schlossbesitzung") in Kehrsatz ein Fuss- und Fahrwegrecht auf seinem Fahrweg nach dem Lohn ein, soweit als die "Schlossbesitzung" des S

Archivplan-Kontext


Signatur:Seftigen
Fach (Urkunden):Seftigen
Entstehungszeitraum:29.09.1932
Titel:Dienstbarkeitsvertrag (Fusswegrecht, Fahrwegrecht) Johann Stucki, Gutsbesitzer, im Lohn zu Kehrsatz, räumt dem Staat Bern zugunsten des Erziehungsheims ("Schlossbesitzung") in Kehrsatz ein Fuss- und Fahrwegrecht auf seinem Fahrweg nach dem Lohn ein, soweit als die "Schlossbesitzung" des Staates Bern an diesen Weg angrenzt.
Archivalienart:Urkunde
 

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