Seftigen Dienstbarkeitsvertrag (Recht auf Anlage einer unterirdischen Wasserleitung) Der Staat Bern räumt der Wasserversorgungsgesellschaft bzw. Brunnengemeinde von Belp das Recht ein, durch seine "Pfrundmatte" im Dorf Belp eine unterirdische Wasserleitung anzulegen., 1882.02.20 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext


Signatur:Seftigen
Fach (Urkunden):Seftigen
Entstehungszeitraum:20.02.1882
Titel:Dienstbarkeitsvertrag (Recht auf Anlage einer unterirdischen Wasserleitung) Der Staat Bern räumt der Wasserversorgungsgesellschaft bzw. Brunnengemeinde von Belp das Recht ein, durch seine "Pfrundmatte" im Dorf Belp eine unterirdische Wasserleitung anzulegen.
Archivalienart:Urkunde
 

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