Seftigen Tauschvertrag Der Staat Bern überlässt den Eigentümern der Alp "Neunenen" ("Nünenen") den sogenannten "Brändlischwand", den "Bruchwald" und einen Teil vom "Gurnigelschwändli" und erhält dafür den sogenannten "Selenenrain", den "Rosskopf" (auch "Heitihubel" genannt) und den "Girisberg". De

Archivplan-Kontext


Signatur:Seftigen
Fach (Urkunden):Seftigen
Entstehungszeitraum:13.01.1897
Titel:Tauschvertrag Der Staat Bern überlässt den Eigentümern der Alp "Neunenen" ("Nünenen") den sogenannten "Brändlischwand", den "Bruchwald" und einen Teil vom "Gurnigelschwändli" und erhält dafür den sogenannten "Selenenrain", den "Rosskopf" (auch "Heitihubel" genannt) und den "Girisberg". Der Staat Bern verpflichtet sich zudem, den Eigentümern der Alp Fr. 2'000.-- zu bezahlen.
Archivalienart:Urkunde
 

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