Seftigen Tauschvertrag Der Staat Bern überlässt den acht Holzgemeinden der Obergurnigelwaldungen (Uetendorf, Thierachern, Forst, Längenbühl, Uebeschi, Kienersrütti sowie dem Bezirk Stoffelsrütti, Gurzelen und Seftigen) eine Weid- und Waldparzelle beim Weierli (Weiher) auf seinem Gurnigelberg sowie

Archivplan-Kontext


Signatur:Seftigen
Fach (Urkunden):Seftigen
Entstehungszeitraum:17.04.1900
Titel:Tauschvertrag Der Staat Bern überlässt den acht Holzgemeinden der Obergurnigelwaldungen (Uetendorf, Thierachern, Forst, Längenbühl, Uebeschi, Kienersrütti sowie dem Bezirk Stoffelsrütti, Gurzelen und Seftigen) eine Weid- und Waldparzelle beim Weierli (Weiher) auf seinem Gurnigelberg sowie ein Stück von seinem "oberen Gurnigelwald" und erhält dafür von den acht Gemeinden einen Teil ihres oberen Gurnigelwalds, genannt "Selenenrain" und "Rothmoos".
Archivalienart:Urkunde
 

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