Signau Das Gericht zu Signau erkennt, dass bei der Umwandlung von Allmendstücken in Reutenen nebst dem Zehnten noch die neunte Garbe als Landgarbe gegeben werden muss. Datierung: s. d. (ca. 07.1410) Das Jahresdatum ist in der Urkunde aus Versehen weggelassen worden (oben "mendag vor Sant Marien Ma

Archivplan-Kontext


Signatur:Signau
Fach (Urkunden):Signau
Entstehungszeitraum:07.1410
Titel:Das Gericht zu Signau erkennt, dass bei der Umwandlung von Allmendstücken in Reutenen nebst dem Zehnten noch die neunte Garbe als Landgarbe gegeben werden muss. Datierung: s. d. (ca. 07.1410) Das Jahresdatum ist in der Urkunde aus Versehen weggelassen worden (oben "mendag vor Sant Marien Magdalenen tag", unten "dez tages und jares als vorstat"). Wir schliessen uns aus Gründen der Einfachheit der Datierung von Stürler/Türler "ca. 1410" an. Sicher ist die Urkunde ins erste Drittel des 15. Jahrhunderts anzusetzen. Johann von Büren erwarb die Herrschaft Signau am 24.03.1399 und starb ca. 1433 (Mülinen, Heimatkunde I, S. 143).* Vgl. Urkunde vom 20.08.1414 *Vgl. dagegen Urkunde vom 19.11.1428, wo Petermann (Peter) von Büren als Herr zu Signau erscheint; Johann von Büren scheint also schon vor 1428 verstorben zu sein.
Siegler:Johannes von Büren, Herr zu Signau (I)
Archivalienart:Urkunde
 

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