Signau Das Gericht zu Lauperswil erkennt, dass der Heuzehnt im Kirchspiel Lauperswil dem Kloster Trub jeweilen auf St. Michaelstag (29.09.) zu bezahlen sei. Wer alsdann nicht bezahlt, dem mag das Kloster durch den Gerichtsweibel Pfänder nehmen und diese behalten oder verkaufen, um sich schadlos zu

Archivplan-Kontext


Signatur:Signau
Fach (Urkunden):Signau
Entstehungszeitraum:16.07.1509
Titel:Das Gericht zu Lauperswil erkennt, dass der Heuzehnt im Kirchspiel Lauperswil dem Kloster Trub jeweilen auf St. Michaelstag (29.09.) zu bezahlen sei. Wer alsdann nicht bezahlt, dem mag das Kloster durch den Gerichtsweibel Pfänder nehmen und diese behalten oder verkaufen, um sich schadlos zu halten.
Siegler:Hans (Johann) Isenschmid, Vogt zu Trachselwald (II)
Archivalienart:Urkunde
 

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