Signau Das Gericht zu Langnau erkennt, dass der Abt von Trub den Heuzehnten zu Langnau jeweilen gleich nach der Beendigung der Heuernte beziehen könne., 1510.11.05 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext


Signatur:Signau
Fach (Urkunden):Signau
Entstehungszeitraum:05.11.1510
Titel:Das Gericht zu Langnau erkennt, dass der Abt von Trub den Heuzehnten zu Langnau jeweilen gleich nach der Beendigung der Heuernte beziehen könne.
Siegler:Hans (Johann) Isenschmid, Vogt zu Trachselwald (II)
Archivalienart:Urkunde
 

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