Solothurn Revers der Stadt Solothurn gegen Bern, dass die von Solothurn mit Berns Erlaubnis in den bernischen hohen Gerichten vorgenommene Gefangennahme des Erhard Heri den Hochgerichtsrechten Berns in keiner Weise abträglich sein solle. Vgl. Stadtrecht von Bern, IV, 1, S. 165, Z. 31 ff., 1508.03.

Archivplan-Kontext


Signatur:Solothurn
Fach (Urkunden):Solothurn
Entstehungszeitraum:20.03.1508
Titel:Revers der Stadt Solothurn gegen Bern, dass die von Solothurn mit Berns Erlaubnis in den bernischen hohen Gerichten vorgenommene Gefangennahme des Erhard Heri den Hochgerichtsrechten Berns in keiner Weise abträglich sein solle. Vgl. Stadtrecht von Bern, IV, 1, S. 165, Z. 31 ff.
Siegler:Stadt Solothurn (Kleines Siegel) (II)
Archivalienart:Urkunde
 

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