Stift Das Gericht zu Freiburg entscheidet, dass die sogenannte "Hofmatte" des Frauenklosters Interlaken zu Wengliswil in der Pfarrei Tafers, auf deren Zehnten Junker Roletus von Vuippens Anspruch erhoben hatte, zehntfrei sei., 1403.05.18 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext


Signatur:Stift
Fach (Urkunden):Stift
Entstehungszeitraum:18.05.1403
Titel:Das Gericht zu Freiburg entscheidet, dass die sogenannte "Hofmatte" des Frauenklosters Interlaken zu Wengliswil in der Pfarrei Tafers, auf deren Zehnten Junker Roletus von Vuippens Anspruch erhoben hatte, zehntfrei sei.
Siegler:Henslin (Johann) von Seftigen (II)
Archivalienart:Urkunde
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:http://stabe.query.scope.ch/detail.aspx?ID=60916
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Bestellkorbkeine Einträge|Anmelden|de en fr

Online-Inventar des Staatsarchivs des Kantons BernStartseite

Kanton Bern Startseite

© Staatskanzlei des Kantons Bern