Stift Das Gericht zu Bern erkennt, dass der Zehnten ab der Enge dem Deutschordenshaus Bern - wie seit einigen Jahren - auch fürderhin nicht in Wein, sondern in "trüblen und brenten" gegeben werden solle., 1414.10.08 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext


Signatur:Stift
Fach (Urkunden):Stift
Entstehungszeitraum:08.10.1414
Titel:Das Gericht zu Bern erkennt, dass der Zehnten ab der Enge dem Deutschordenshaus Bern - wie seit einigen Jahren - auch fürderhin nicht in Wein, sondern in "trüblen und brenten" gegeben werden solle.
Siegler:Peter von Krauchthal, Schultheiss zu Bern (I)
Archivalienart:Urkunde
 

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