Stift Kunz (Konrad) Schaltenbrand, Ammann zu Rüeggisberg, urkundet, dass das Gericht daselbst entschieden habe, es sei um alle dem Gotteshaus Rüeggisberg gehörenden Güter, sie seien innerhalb oder ausserhalb des Gerichtsbezirks Rüeggisberg gelegen, vor dem Gericht zu Rüeggisberg Recht zu nehmen. D

Archivplan-Kontext


Signatur:Stift
Fach (Urkunden):Stift
Entstehungszeitraum:04.02.1415
Titel:Kunz (Konrad) Schaltenbrand, Ammann zu Rüeggisberg, urkundet, dass das Gericht daselbst entschieden habe, es sei um alle dem Gotteshaus Rüeggisberg gehörenden Güter, sie seien innerhalb oder ausserhalb des Gerichtsbezirks Rüeggisberg gelegen, vor dem Gericht zu Rüeggisberg Recht zu nehmen. Die Lehenleute des Gotteshauses sollen ihre Güter in dem Zustand halten, wie sie ihnen übergeben wurden, jeder Lehenmann könne seine Güter wohl verkaufen, doch der Rechte des Klosters unbeschadet.
Siegler:Peter von Krauchthal, Schultheiss zu Bern, Vogt zu Rüeggisberg (f.)
Archivalienart:Urkunde
 

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