Stift Das Gericht zu Weissenburg erkennt, dass der Propst von Därstetten, wenn ihm nicht innert acht Tagen Entschädigung zuteil wird, das Gut von Hans (Johann) und Peter Spöri für seine Forderung zuhanden des Klosters Därstetten einziehen soll., 1415.06.09 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext


Signatur:Stift
Fach (Urkunden):Stift
Entstehungszeitraum:09.06.1415
Titel:Das Gericht zu Weissenburg erkennt, dass der Propst von Därstetten, wenn ihm nicht innert acht Tagen Entschädigung zuteil wird, das Gut von Hans (Johann) und Peter Spöri für seine Forderung zuhanden des Klosters Därstetten einziehen soll.
Siegler:Martin zem Türlin (II)
Archivalienart:Urkunde
 

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