Stift Vor Gericht zu Rüeggisberg wird gegen Ruedi (Rudolf) Ammann von Rüeggisberg - der nicht erschienen ist - wegen begangenen Totschlags an Peter Wuest, Leutpriester zu Rüeggisberg, erkannt: Die Herrschaft des Gerichts und die Freunde des Getöteten sollen befugt sein, auf Ammann zu greifen; die

Archivplan-Kontext


Signatur:Stift
Fach (Urkunden):Stift
Entstehungszeitraum:09.11.1422
Titel:Vor Gericht zu Rüeggisberg wird gegen Ruedi (Rudolf) Ammann von Rüeggisberg - der nicht erschienen ist - wegen begangenen Totschlags an Peter Wuest, Leutpriester zu Rüeggisberg, erkannt: Die Herrschaft des Gerichts und die Freunde des Getöteten sollen befugt sein, auf Ammann zu greifen; die Herrschaft darf die Güter des Übeltäters greifen, doch unbeschadet des Erbteils von Ammanns Gattin und Kindern; Ammann ist das Betreten des Gerichts verboten, bis er sich mit den Freunden des Getöteten verglichen hat. Zwei Exemplare
Siegler:Jakob von Rümligen, Edelknecht (II)
Archivalienart:Urkunde
 

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