Stift Das Gericht zu Bern erkennt, dass Anton von Buch, Burger und gesessen zu Bern, dem Junker Ulrich von Erlach, ebenfalls Burger und gesessen zu Bern, für seinen Drittteil an Twing und Bann zu Kühlewil und Englisberg und um ein Drittel der Dienstfuder der Twinghühner und anderen versessenen und

Archivplan-Kontext


Signatur:Stift
Fach (Urkunden):Stift
Entstehungszeitraum:19.01.1433
Titel:Das Gericht zu Bern erkennt, dass Anton von Buch, Burger und gesessen zu Bern, dem Junker Ulrich von Erlach, ebenfalls Burger und gesessen zu Bern, für seinen Drittteil an Twing und Bann zu Kühlewil und Englisberg und um ein Drittel der Dienstfuder der Twinghühner und anderen versessenen und künftigen Nutzen genug tun soll.
Siegler:Rudolf Hofmeister, Schultheiss zu Bern (I)
Archivalienart:Urkunde
 

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