Stift Das Gericht zu Bern erkennt, dass es bei den früheren Entscheiden bleiben soll, wonach das Deutschordenshaus Bern drei ewige Lichter in der Kirche zu Oberbalm zu unterhalten hat, während die dortigen Untertanen dem Deutschordenshaus Holzfuhrungen schulden., 1444.01.21 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext


Signatur:Stift
Fach (Urkunden):Stift
Entstehungszeitraum:21.01.1444
Titel:Das Gericht zu Bern erkennt, dass es bei den früheren Entscheiden bleiben soll, wonach das Deutschordenshaus Bern drei ewige Lichter in der Kirche zu Oberbalm zu unterhalten hat, während die dortigen Untertanen dem Deutschordenshaus Holzfuhrungen schulden.
Siegler:Rudolf Hofmeister, Schultheiss zu Bern (II)
Archivalienart:Urkunde
 

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