Stift Der Propst des Augustinerklosters St. Leonhard in Basel, als eigens bestellter Richter in dieser Sache, fordert die Kirchherren, Leutpriester, oder deren Vikare, zu Balm (Ferenbalm) und in Murten auf, dass der Zehnten zu Agriswil, der dem Deutschordenshaus Bern gehört, der nunmehr aber von J

Archivplan-Kontext


Signatur:Stift
Fach (Urkunden):Stift
Entstehungszeitraum:15.10.1445
Titel:Der Propst des Augustinerklosters St. Leonhard in Basel, als eigens bestellter Richter in dieser Sache, fordert die Kirchherren, Leutpriester, oder deren Vikare, zu Balm (Ferenbalm) und in Murten auf, dass der Zehnten zu Agriswil, der dem Deutschordenshaus Bern gehört, der nunmehr aber von Johannes Boneter und Ruedi (Rudolf) Grau, Laien aus den genannten Kirchhören, mit Hilfe der dortigen Kastellane (Kastlane) und Gerichtsässen gesperrt haben, von den Genannten unverzüglich freigegeben werde, unter Androhung von Exkommunikation, Geldstrafe und Zitation nach Basel.
Siegler:(Propst zu St. Leonhard) - keine Spuren vorhanden
Archivalienart:Urkunde
 

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