Stift Das Gericht zu Bern erkennt auf die Klage des Deutschordenshauses Bern gegen Hans (Johann) Ribo, dass er dem Deutschordenshaus für einen Zins von 5 Schillingen jährlich an die Kirche zu Spiez, ab Gütern, die er nunmehr für freies lediges Eigen vertauscht habe, Ersatz leisten solle, es solle

Archivplan-Kontext


Signatur:Stift
Fach (Urkunden):Stift
Entstehungszeitraum:22.03.1447
Titel:Das Gericht zu Bern erkennt auf die Klage des Deutschordenshauses Bern gegen Hans (Johann) Ribo, dass er dem Deutschordenshaus für einen Zins von 5 Schillingen jährlich an die Kirche zu Spiez, ab Gütern, die er nunmehr für freies lediges Eigen vertauscht habe, Ersatz leisten solle, es solle bei dem früheren Entscheid bleiben, wonach dem Hans (Johann) Ribo bis zum kommenden St. Johannes Bapt. Tag (24.06.) Frist eingeräumt sei, die genannte Gült ab diesen Gütern abzulösen.
Siegler:Ulrich von Erlach, Schultheiss zu Bern (f.)
Archivalienart:Urkunde
 

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