Stift Das Gericht zu Bern erkennt, dass drei Schupposen zu Dettigen, von denen eine dem Niederen Spital zu Bern und zwei dem Deutschordenshaus Bern gehören, auch künftighin unzerteilt bleiben und vom gleichen Lehenträger bebaut werden sollen., 1460.05.31 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext


Signatur:Stift
Fach (Urkunden):Stift
Entstehungszeitraum:31.05.1460
Titel:Das Gericht zu Bern erkennt, dass drei Schupposen zu Dettigen, von denen eine dem Niederen Spital zu Bern und zwei dem Deutschordenshaus Bern gehören, auch künftighin unzerteilt bleiben und vom gleichen Lehenträger bebaut werden sollen.
Siegler:Imer Graffhans, Grossweibel zu Bern (II)
Archivalienart:Urkunde
 

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