Stift Das Gericht zu Bern erkennt, dass Hensli (Johann) Fehr von Dettigen dem Deutschordenshaus Bern für die Baufälligkeit von Haus und Speicher auf einer Schuppose zu Dettigen, die er von den Deutschordensherren zu Bern zu Lehen trug, eine Entschädigung leisten soll., 1461.01.31 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext


Signatur:Stift
Fach (Urkunden):Stift
Entstehungszeitraum:31.01.1461
Titel:Das Gericht zu Bern erkennt, dass Hensli (Johann) Fehr von Dettigen dem Deutschordenshaus Bern für die Baufälligkeit von Haus und Speicher auf einer Schuppose zu Dettigen, die er von den Deutschordensherren zu Bern zu Lehen trug, eine Entschädigung leisten soll.
Siegler:Imer Graff Hans (Graffhans), Grossweibel zu Bern (III)
Archivalienart:Urkunde
 

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