Stift Das Gericht zu Bern beurkundet, dass das Deutschordenshaus Bern für eine Forderung von 15 Pfund Stebler Pfennigen Hauptguts zu Recht ein Viertel des Hauses von Rudolf von Weingarten als Pfand innehabe., 1466.10.23 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext


Signatur:Stift
Fach (Urkunden):Stift
Entstehungszeitraum:23.10.1466
Titel:Das Gericht zu Bern beurkundet, dass das Deutschordenshaus Bern für eine Forderung von 15 Pfund Stebler Pfennigen Hauptguts zu Recht ein Viertel des Hauses von Rudolf von Weingarten als Pfand innehabe.
Siegler:Imer Graffhans, Grossweibel zu Bern (II)
Archivalienart:Urkunde
 

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