Stift Schultheiss und Rat zu Bern entscheiden im Streit zwischen dem Frauenkloster Interlaken und dem Kirchherrn zu Belp um den Kornzehnten zu Kehrsatz, dass der Zehnten ab Reutenen und Neubrüchen, die mit der Haue gebaut werden, der Kirche Belp zugehöre, ab Reutenen und Neubrüchen, die mit dem Pf

Archivplan-Kontext


Signatur:Stift
Fach (Urkunden):Stift
Entstehungszeitraum:21.07.1477
Titel:Schultheiss und Rat zu Bern entscheiden im Streit zwischen dem Frauenkloster Interlaken und dem Kirchherrn zu Belp um den Kornzehnten zu Kehrsatz, dass der Zehnten ab Reutenen und Neubrüchen, die mit der Haue gebaut werden, der Kirche Belp zugehöre, ab Reutenen und Neubrüchen, die mit dem Pfluge gebaut werden, komme jedoch der Zehnten dem Kloster Interlaken zu.
Siegler:Stadt Bern (II)
Archivalienart:Urkunde
 

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